Ein Tarifvertrag im Sinne dieses Gesetzes ist jede Vereinbarung, die von einem oder mehreren Arbeitgebern oder eingetragenen Arbeitgeberverbänden und einem oder mehreren eingetragenen Arbeitnehmervereinigungen über die Bedingungen geschlossen wird, die in Arbeitsverträgen oder in einer Beschäftigung im Allgemeinen einzuhalten sind. Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der “Arbeitgeberverband” jede Vereinigung, deren spezifische Ziele die Wahrung des Interesses der Arbeitgeber an der Beschäftigung umfassen; “Arbeitnehmervereinigung” jede Vereinigung, deren spezifische Ziele die Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer in der Beschäftigung sind. Die Identifizierung, Entwicklung, Validierung und Anerkennung von Kompetenzen wird sowohl von öffentlichen Einrichtungen als auch von Arbeitsmarktorganisationen durchgeführt. Auf nationaler Ebene überwachen und antizipieren die dreigliedrigen nationalen Ausschüsse für allgemeine und berufliche Bildung den Qualifikationsbedarf in verschiedenen Sektoren und tragen zur Gestaltung der allgemeinen und beruflichen Bildung in der beruflichen Bildung der Sekundarstufe II und der Hochschulbildung bei. Die Ausschüsse setzen sich aus Vertretern der einschlägigen sektoralen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, von Lehrern und Bildungseinrichtungen sowie der finnischen Nationalen Agentur für Bildung zusammen. Ebenso haben die Sozialpartner Vertreter in Berufsbildungsausschüssen, durch die erwachsene Lernende ihre beruflichen Fähigkeiten formal validieren lassen können. In den letzten Jahren waren die Sozialpartner darüber hinaus intensiv an den Vorbereitungen für die umfassende Berufsbildungsreform beteiligt, die im Januar 2018 durchgesetzt wurde. 5.1 In jedem Jahr vor dem vereinbarten Urlaub [mindestens ein (1) Jahr und höchstens sechs (6) Jahre] erhält der Teilnehmer das jeweils durch Antragsformular, Arbeitnehmerbeglaubungs- und Berechtigungsvereinbarung und Teilnahmevereinbarung festgelegte anwendbare Lohn. e) Die Beschäftigten werden nicht mehr als sieben (7) aufeinander folgenden vierundzwanzig (24) Stunden in Bereitschaft genommen. Außer im gegenseitigen Einvernehmen werden die Arbeitnehmer nach Ablauf der sieben (7) Tage mindestens zwei (2) aufeinander folgende 24 (24) Stunden frei eingeplant.