Es ist das Ende eines befristeten Mietvertrages von weniger als sechs Monaten. Das Kündigungsdatum auf dieser Mitteilung muss mit dem Enddatum des befristeten Mietvertrages übereinstimmen. Ein Vermieter kann erst dann vor Gericht einen Räumungsfall einleiten, wenn Sie eine ordnungsgemäße Kündigung erhalten haben und die Frist auf der Kündigung vollständig verstrichen ist. Wenn ein Vermieter einen Räumungsfall vor Ablauf der Frist auf Ihrer Kündigung einreicht, muss ein Richter den Fall auf Ihren Antrag hin abweisen. 41 . In Bennett v. Dean, Boston Housing Court, 27618 (Daher, C.J., 20. September 1989), hielt der Vorsitzende Richter daher das Statut für verfassungswidrig, wenn es Zwangsräumungen ohne Gerichtsverfahren genehmigte, und erklärte: “Dieses Gericht hat G.L. c. 139, Nr.
19 unter Berücksichtigung der heutigen verfassungsrechtlichen Anforderungen eines ordentlichen Verfahrens auszulegen. Es war die Entscheidung der Legislative, dass jeder, der gegen G.L. c. 139, Nr. 19 verstößt, als Übertreter angesehen werden sollte. Aber ein Insasse hat ein Recht darauf, gehört zu werden, bevor er als Übertreter betrachtet wird. “Die grundlegende Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Verfahren ist die Möglichkeit, gehört zu werden.” Das allgemeine Verbot der Selbsthilferäumung, das in G.L. c. 184, Nr. 18, festgestellt wurde, liefert einen weiteren Beweis dafür, dass das Einreiserecht des Vermieters nach G.L.
c. 139, Nr. 19 nicht das Recht einschließt, den Mieter ohne Gerichtsverfahren gewaltsam auszuweisen. G.L. c. 184, Nr. 18 selbst unterscheidet “Eintrag” vom Auswurf. Sie verbietet einem Vermieter die Einreise, “außer in Fällen, in denen seine Einreise gesetzlich zulässig ist”, verbietet aber jeden “Versuch, den Besitz von Grundstücken oder Mietshäusern auf andere Weise zurückzufordern, als durch eine Klage, die gemäß Kapitel zweihundertneununddreißig [Zusammenfassungsverfahren] oder einem anderen gesetzlich zulässigen Verfahren erhoben wird”. Auch wenn argumentiert werden könnte, dass G.L. c. 139, Nr. 19 einen Fall vorsieht, in dem die “Einreise” gesetzlich zulässig ist, kann der tatsächliche Rauswurf eines Mieters nicht ohne Gerichtsverfahren erfolgen.
Grundsätzlich ist der Mieter – sofern im Mietvertrag nichts anderes vorgesehen ist – verpflichtet, die gemieteten Räumlichkeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sich zu Beginn des Mietverhältnisses befand. 27 . Englisch v. Moore, Boston Housing Court, SP-43972 (Daher, C.J., 10. Juli 1987); Thomas v. Pelletier, Hampden Housing Court, SP2006-S87 (Abrashkin, J., 23. Mai 1987), unter Berufung auf McGuire v. Haddad, 325 Mass. 590 (1950). Ebenso sollte es einem Vermieter nicht gestattet sein, sowohl eine Mietfristmitteilung wegen Mieterverschuldens als auch eine 14-tage-Kündigung wegen Nichtzahlung der Miete zu senden, in der Hoffnung, dass sie den Mieter daran hindern kann, die Bedingungen nach G.L. c.
239, 8A zu erhöhen. Siehe Nichiniello v. Akerly, Somerville Dist. Ct., CV-910 (Coven, J., 30. Oktober 1990) (mit 14-tägiger Kündigungsfrist muss der Vermieter auf ein Recht verzichten, auf 30-Tage-Frist vorzugehen, und darf nur auf Die nicht zahlungsunwillige Ansprüche des Vermieters vorgehen, wodurch der Mieter die Erhöhung der G.L. c. 239, 8A-Verteidigung entrinnen kann). In diesem Szenario ergreift eine der Parteien die Initiative, das Abkommen einseitig zu kündigen. Es ist wichtig zu beachten, dass unabhängig von der Dauer des Mietvertrages letzterer vom Vermieter nur aus schwerwiegenden und legitimen Gründen gekündigt werden kann, wie z.
B. einem persönlichen Bedürfnis, einer Verletzung seiner Pflichten durch den Mieter oder der Notwendigkeit, größere Arbeiten durchzuführen, so dass es dem Mieter unmöglich wäre, in den gemieteten Räumlichkeiten zu bleiben. Hat der Mieter gegen die Entscheidung, die Räumlichkeiten zu räumen, Berufung eingelegt und wird die Beschwerde für unbegründet oder unzulässig oder ungültig erklärt, so kann der Mieter keinen weiteren Antrag auf Aufenthalt stellen, unabhängig von der vom Berufungsrichter für die zur Räumung angeordneten Frist. Ein Antrag auf Aussetzung oder Verlängerung einer Aussetzung gilt als unzulässig, wenn zwischen dem Tag des Verfahrens und dem Ablauf der durch das Urteil zur Verlängerung der Anordnung geschaffenen Räumlichkeiten oder in der Anordnung zur Gewährung eines früheren Aufenthalts mehr als ein Jahr verstrichen ist.