Konstruktionen und Bauaufträge aufgrund ihrer einzigartigen Natur und technischen Ausstattung enthalten in der Regel Standardbegriffe, die den vereinbarten Bauprozess in einheitlichen Standardformen widerspiegeln. VOB/B stammt aus dem öffentlichen Sektor. Sie wird häufig ausgehandelt und geändert, je nach Verhandlungsposition der Parteien. VOB/B ist zum Teil inkonsistent und nicht im Einklang mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Das deutsche Recht schränkt die Befugnis eines Vertragspartners ein, der anderen Partei Bedingungen aufzuerlegen. Dies eröffnet den Gerichten die Möglichkeit, den Vertrag unter bestimmten Umständen außer Kraft zu setzen. Infolgedessen kann die Situation manchmal unklar sein. Das Gesetz vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und einige Aufträge für die Lieferung von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen sowie seine Durchführungsverordnungen müssen bei der Ausführung von Bauarbeiten im öffentlichen Sektor sowie eine Reihe spezifischer Vorschriften berücksichtigt werden. Ab dem 1. Juli 2013 hat sich diese Verordnung grundlegend geändert, so dass öffentliche Aufträge nun durch das Gesetz von 2006 sowie verschiedene königliche Dekrete geregelt werden.
“(1) Haben sich die Umstände, die zum Grundlage eines Vertrages geworden sind, seit Vertragsabschluss erheblich geändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit unterschiedlichem Inhalt nicht abgeschlossen, wenn sie diese Änderung vorhergesehen hätten, so kann eine Anpassung des Vertrages insoweit verlangt werden, dass unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Falles, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, von einer der Parteien vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, dass sie den Vertrag ohne Änderung aufrechterhält. […] Diese Hauptverpflichtungen können erheblich geändert oder geändert werden. Die Parteien können z. B. vereinbaren, dass bestimmte Verpflichtungen des erforderlichen Umfangs vom Arbeitgeber oder zusätzlichen Auftragnehmern des Arbeitgebers ausgeschnitten und bereitgestellt werden; die rechtzeitige Durchführung dieser Dienstleistungen und Arbeiten liegt somit beim Arbeitgeber. Ein weiterer wichtiger Änderungsbereich in Bezug auf die Risikozuweisung ist der Entwurf oder die architektonischen Dienstleistungen des Projekts. Oft wird ein Entwurf (zumindest ein Grundentwurf) vom Arbeitgeber zu Beginn des Projekts zur Verfügung gestellt. Die Parteien können vereinbaren, das Design in den Gesamtbauvertrag umzusetzen, wobei der Auftragnehmer die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des ursprünglichen Entwurfs übernimmt, den der Arbeitgeber erhalten hat. Baufragen in der Ukraine werden durch eine Reihe von Gesetzen, untergeordnete Gesetze (auf staatlicher und lokaler Ebene) sowie durch unterschiedliche Bauvorschriften geregelt, die nicht rechtsverbindlich sind, aber in der Praxis weit verbreitet sind. Im Allgemeinen beruht das französische Rechtssystem auf Verfassungsgesetzen, Gesetzbüchern und Gesetzen. Insbesondere ist das Baurecht im französischen Bürgerlichen Gesetzbuch und im Wohnungs- und Baugesetzbuch enthalten.
Im Falle von VOB/B-basierten Bauverträgen, die nach dem Stichtag abgeschlossen wurden (obwohl es unserer Ansicht nach davon abhängt, wann der Auftragnehmer unterschrieben hat), ist es viel ähnlicher, dass die Corona-Pandemie nicht mehr als Ereignis höherer Gewalt eingestuft wird, da das Element der Unvorhersehbarkeit fehlt.