Seit Anfang der 1990er Jahre stehen die Tarifverhandlungen auf Branchenebene zunehmend unter dem Druck der Arbeitgeber, die unternehmensspezifischere Regelungen zu den Arbeitsbedingungen fordern. Als Reaktion darauf haben die Sozialpartner in den letzten Jahren immer mehr “Öffnungsklauseln” in Branchentarifverträgen geschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt eine kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts für Wirtschaft und Sozialwissenschaften. Durch die Anwendung einer Öffnungsklausel sind einige Unternehmen in der Lage, bis zu einem gewissen Grad von kollektiv vereinbarten Standards abzuweichen. Insgesamt führen Öffnungsklauseln zu einer weiteren Dezentralisierung der Tarifverhandlungen, die langfristig die Grundlagen des traditionellen deutschen Verhandlungssystems in Frage stellen könnte. In den letzten Jahren wurden immer mehr Öffnungsklauseln in die tariflichen Vereinbarungen der deutschen Branchen eingeführt, die die Verhandlungskompetenz auf die Unternehmensebene verlagern und zu einer weiteren Dezentralisierung und Differenzierung der Tarifverhandlungen führen. Dies kann vor allem als Reaktion der Sozialpartner auf die wachsende Unzufriedenheit der Arbeitgeber mit dem deutschen Tarifsystem gesehen werden, die mehr unternehmensspezifische Regelungen zu den Arbeitsbedingungen fordern. Damit ist das deutsche Tarifverhandlungssystem viel flexibler als sein tatsächlicher Ruf. Branchenvereinbarungen werden in der Regel auf regionaler und nicht auf nationaler Ebene ausgehandelt. Infolgedessen gibt es geringfügige Unterschiede zwischen den Regionen. Die Hauptelemente der Abkommen, insbesondere die Höhe der Lohnerhöhung, werden jedoch in der Regel in allen Regionen gleich sein.
Die größte Ausnahme bildet die ehemalige DDR, wo die ausgehandelten Löhne und/oder Bedingungen in einigen Branchen immer noch schlechter sind als in der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland, obwohl sich die Lücke im Laufe der Zeit geschlossen hat. Die Lohnspezialisten des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialinstituts (WSI), das die Entwicklungen regelmäßig beobachtet, schätzen, dass Ende 2017 das durchschnittliche Niveau der ausgehandelten Tarife im Osten 97,5 % der im Westen lag. Obwohl es einige Branchen gab, wie das Bankwesen oder den Druck, in denen es keinen Unterschied gab, gab es andere, in denen der Unterschied immer noch beträchtlich war. Ein Beispiel hierfür sind die Vereinbarungen für Hotels und Gaststätten, bei denen der Hauptsatz in der Vereinbarung für Sachsen (Ost) nur 77,7 % des entsprechenden Satzes in der Vereinbarung für Bayern (West) betrug. [3] Die Einführung einer neuen Öffnungsklausel in die nationale Lohnrahmenvereinbarung der westdeutschen chemischen Industrie im Juni 1997 (DE9706216F) geht noch einen Schritt weiter. Zum ersten Mal wurde eine allgemeine Öffnungsklausel für Löhne vereinbart, die nicht eng mit einem möglichen Konkurs des Unternehmens verbunden ist, sondern auch zur Vermeidung von Entlassungen oder zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eingesetzt werden kann. Nach der neuen Öffnungsklausel können Unternehmen den tariflichen Lohn innerhalb eines begrenzten Zeitraums um bis zu 10 % senken. Inzwischen hat der Chemie-Deal bereits seinen ersten Nachahmer in der ostdeutschen Bauindustrie gefunden, wo im Juli 1997 eine ähnliche Öffnungsklausel geschlossen wurde (DE9707126N).
Zahlen des IAB zeigen, dass im Jahr 2011 23 % der tarifgebundenen Arbeitsplätze sagten, dass es in den für sie geltenden Vereinbarungen Öffnungsklauseln gebe. Sie waren am häufigsten in der verarbeitenden Industrie, wo 35 % der Arbeitsplätze berichteten, dass ihre Vereinbarungen sie einschlossen. Dort, wo sie anwesend waren, wurden sie oft eingesetzt. Insgesamt gaben 59 % der Arbeitsplätze, deren Vereinbarungen Öffnungsklauseln über die Bezahlung enthielten, an, dass sie sie genutzt hätten, und 73 % der Arbeitsplätze mit Öffnungsklauseln zur Arbeitszeit gaben an, dass sie die von ihnen gebotene Flexibilität genutzt hätten. [4] Betriebsräte sind rechtlich nicht in der Lage, Tarifverträge auszuhandeln. Sie können jedoch Vereinbarungen mit einzelnen Arbeitgebern über Themen treffen, die nicht unter Tarifverträge fallen, und es gibt eine ganze Reihe von Themen wie Beschäftigungssicherheit, Arbeitszeitgestaltung, Regeln für die Internetnutzung oder die Arbeit von zu Hause aus, wo Die Betriebsräte Vereinbarungen mit lokalen Arbeitgebern getroffen haben.